Beförderungsbedingungen

Der Grafschafter Modell- und Eisenbahn-Club e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Ziele des Vereins sind die Förderung des Denkmalschutzes von technischen Denkmälern, sowie die technische Kulturpflege in der Grafschaft Bentheim.

Die Erlöse, die der Verein mit seinen Aktivitäten erwirtschaftet, werden zur Kostendeckung der Aktivitäten eingesetzt. Die erzielten Überschüsse werden ausschließlich für den Zweck und die Ziele des Vereins eingesetzt.

Die Fahrgäste warten auf dem Bahnsteig in Bad Bentheim Nord darauf, dass sie in den Nikolauszug einsteigen können.Bei den Fahrten mit einem Sonderzug handelt es sich um Studienfahrten und nicht um eine touristische Veranstaltung. Es wird kein Reisevertrag im Sinne der §§ 309 ff und 651a ff BGB abgeschlossen.

Es besteht keine Beförderungspflicht. Anschlüsse zum öffentlichen Personennah- und Personenfernverkehr werden nicht gewährleistet.

Bei Ausfall eines Sonderzugs erfolgt die Erstattung bezahlter Fahrgelder durch Überweisung auf ein Konto des Bestellers. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Eine weitergehende Haftung des Vereins beim Ausfall eines Sonderzuges besteht nicht.

Rücknahme von Fahrkarten ist nur bis 10 Tage vor dem Fahrtag möglich, die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 % des Fahrpreises mindestens jedoch 1,50 Euro.

Die Haftung des Vereins, seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

Bei ausgewählten Sonderfahrten wird die Mitnahme von Fahrrädern oder Kinderwagen angeboten. Der Transport der Fahrräder und Kinderwagen erfolgt auf Risiko des Fahrgastes, der das Fahrrad oder den Kinderwagen dem Verein zur Beförderung übergeben hat. Der Verein bemüht sich die Fahrräder oder Kinderwagen so zu transportieren, dass das Risiko einer Beschädigung soweit wie möglich minimiert wird. Weder der Verein noch die Bentheimer Eisenbahn AG haften für Schäden an den mitgenommenen Fahrrädern oder Kinderwagen.

Werden bei einem historischen Sonderzug ein bestimmtes Triebfahrzeug (historische Dampf- oder Diesellok) oder bestimmte Personen- oder Güterwagen angekündigt, diese aber aus technischen oder witterungsbedingten Gründen (Waldbrandgefahr) nicht zum Einsatz kommen können, bemüht sich der Verein um Stellung eines vergleichbaren historischen Fahrzeuges. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Fahrzeugs besteht nicht. Der Einsatz moderner Fahrzeuge bleibt vorbehalten.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.

Kinder unter vier Jahren werden nur befördert, wenn sie unter Aufsicht einer erziehungsberechtigen Person reisen.

Bei Sonderfahrten, die in den Abend- oder Nachstunden enden, können Kinder und Jugendliche nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Unsere historischen Eisenbahnfahrzeuge sind für körperlich behinderte Personen nicht geeignet. Im Einzelfall kann es möglich sein, dass behinderte Personen an einer Sonderfahrt teilnehmen können. Dieses kann mit dem Verein im Vorfeld geklärt werden. Die Mitnahme von Personen in Rollstühlen ist nicht möglich.

Die Mitnahme von Tieren (Hunden, Katzen, usw.) ist nicht möglich. Davon ausgenommen sind Begleithunde für sehbehinderte Personen.

Die Fahrgäste haben den Anweisungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten.

Das Rauchen in den Personenwagen ist nicht gestattet.

Der Aufenthalt auf den Übergangsplattformen von einem Wagen zum nächsten ist nicht gestattet.

Als Gerichtsstand wird Nordhorn, soweit zulässig, vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Fahrgast, einschließlich dieser allgemeinen Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Reglung soll durch eine Reglung ersetzt werden, die der unwirksamen Reglung möglichst nahe kommt.

Grafschafter Modell- und Eisenbahn-Club e.V.
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